Allgemeine Geschäftsbedingungen der YESBODY GmbH, Zug

 

 

1.    Probetraining

Jede Person ist berechtigt kostenlos an einem (1) Probetraining teilzunehmen. Ein allfälliges zusätzliches Einzeltrainings wird pro Lektion in Rechnung gestellt und muss vor dem Training bezahlt werden. YESBODY GmbH behält sich jedoch das Recht vor, Probetrainings vorübergehend nicht mehr anzubieten. Sollte eine Person zu spät oder gar nicht zum Probetraining erscheinen, so kann eine Gebühr in Rechnung gestellt werden. Die Unterwäsche wird kostenpflichtig bezogen und kann behalten werden für die nächsten Trainings. Die Unterwäsche muss gem. Anleitung gewaschen und gepflegt werden. 

 

2.    Anmeldung

Die Trainings-Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich oder online über unsere Webseite. Mit der Anmeldung (inkl. Fragebogen über den Gesundheitszustand) erkennt das Mitglied die vorliegenden AGB an. Mit der Trainingsanmeldung bestätigt es ausserdem, dass es sich gesundheitlich fit fühlt. Der Kunde kann sich 24h vorher anmelden, frühere Termine sind bilateral möglich. 

 

3.    Buchungsmöglichkeiten / Storno

Jedes Mitglied erhält einen persönlichen, mit Passwort versehenen Online-Zugriff in die Datenbank (Premiumpartner) der YESOBDY GmbH. Die eigenen Termine werden hierüber gebucht oder storniert. Termine können bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn online storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Termin nicht mehr storniert werden und wird Ihnen vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Termine, die vom Mitglied doppelt oder falsch gebucht wurden. Abmeldungen werden nur schriftlich akzeptiert. 

 

Nach Buchung eines Termins erhält das Mitglied jeweils eine Buchungsbestätigung mit bis zu 2 Terminerinnerungen per Email und oder SMS.

 

Die Trainingszeiten werden vom Mitglied online oder direkt im Studio festgelegt und orientieren sich an den während der Öffnungszeiten des Studios jeweils verfügbaren Terminen. Es besteht kein Anspruch auf feste Trainingszeiten.

 

Die Öffnungszeiten sind wie folgt, können aber auch kurzfristig angepasst werden:

Mo – Fr: 06:00 – 22:00 / Sa - So: 12:00 – 20:00. Ein Training ausserhalb dieser Öffnungszeiten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

4.    Mitglieds-Tarife

Der Mitgliedervertrag beginnt am Tag der Vertragsanmeldung durch YESBODY GmbH und dem Mitglied, bzw. mit Abschluss des Vertrages durch unsere Webseite. 

 

Im Rahmen des:

·         10er Abo – Tarifs wird der Vertrag auf 15 Wochen abgeschlossen und beinhaltet 10 Trainingseinheiten, welche innerhalb dieser Zeitspanne genutzt werden müssen. Andernfalls entfällt der Anspruch. 

 

·         6 Monate Abo – Tarifs wird der Vertrag auf 8 Monate abgeschlossen und beinhaltet 26 Trainingseinheiten, welche innerhalb dieser Zeitspanne genutzt werden müssen. Andernfalls entfällt der Anspruch. 

 

·         12 Monate Abo – Tarifs wird der Vertrag auf 16 Monate abgeschlossen und beinhaltet 52 Trainingseinheiten, welche innerhalb dieser Zeitspanne genutzt werden müssen. Andernfalls entfällt der Anspruch.

 

 

Der Wechsel in einen Tarif mit längerer Laufzeit ist jederzeit möglich. Der neue Mitgliedsbeitrag bemisst sich ab dem Datum des Vollzugs dieses Wechsels. Bis zum Vollzug des Wechsels werden bereits geleistete Zahlungen dem neuen Vertrag gutgeschrieben.

 

Alle Tarife erlauben jeweils 1 bis max. 2 Trainings pro Woche. Jedem Mitglied werden während der Vertragslaufzeit Ersatztermine zum Zwecke der Kompensation versäumter Trainingstermine gewährt.

 

Im Falle einer Trainingsunterbrechung

·         durch Krankheit oder Unfall wird dem Mitglied eine Zeitgutschrift gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens fünf (5) Tage gedauert hat und der Nachweis durch ein Attest eines Arztes innerhalb von 7 Tagen nach dem verpassten Termin erbracht wird.

·         durch Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst ist der Nachweis durch Vorlage des entsprechenden Aufgebots vor dem Dienst zu erbringen. 

·         infolge eines Auslandsaufenthalts erfolgt der Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers oder einer entsprechenden Bescheinigung vor dessen Antritt.

·         infolge Schwangerschaft kann die Trainingsunterbrechung durch eine gesonderte Vereinbarung festgelegt werden.

 

Durch zusätzliche Vereinbarung kann die Mitgliedschaft auch aus anderen Gründen unterbrochen werden. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen aus Gründen, die es zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt.

 

Bei einer allfälligen unverschuldeten Betriebsunterbrechung des Studios verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal jedoch um zwei (2) Monate.

 

 

5.    Mitgliedsbeiträge und Bearbeitungsgebühr

Die Abo-Mitgliedsbeiträge sind persönlich und nicht übertragbar. Sie werden zu Beginn des Vertrags innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Anzahl der wöchentlichen Mitgliedsbeiträge und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- sowie die vom Mitglied erworbene Trainings-Unterwäsche von CHF 49.-. Es darf nur die Trainings-Unterwäsche von YESBODY GmbH genutzt werden. Private Trainingsanzüge sind nicht gestattet.

 

6.    Kosten bei Zahlungsverzug

YESBODY GmbH behält sich vor, im Fall des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 5% zu berechnen. Gleichzeitig wird eine Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 30 nach Rechnungsdatum) von CHF 25.- pro Mahnung erhoben.

  

7.    Gebühren

Gebühren für Leistungen wie zusätzliche Trainingskleidung, Miete von Handtücher, Getränke oder Ernährungsprodukte bestimmen sich nach den jeweils aktuellen Preiskonditionen, welche im Studio angegeben sind.

 

8.    Kündigung, Vertragsübertragung, Pausierung

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat zum jeweiligen Ablauf des Vertrages. Die Einhaltung der Kündigungsfrist bestimmt sich nach dem Eingang des Kündigungsschreibens.

 

Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die gleiche Dauer, sofern der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum jeweiligen Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

 

Die Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge und weiterer Kosten bis zum Ende der Laufzeit wird durch eine ordentliche Kündigung nicht berührt.

 

Das Recht, den Vertrag ausserordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

Eine ausserordentliche Kündigung aufgrund der dauerhaften Sportunfähigkeit des Mitglieds aus gesundheitlichen Gründen bedarf der Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests. Eine nur vorübergehende Sportunfähigkeit ist hiervon ausgenommen. In diesem Fall kann jedoch der Vertrag pausiert werden.

 

Die ausserordentliche Kündigungsfrist bei einem Wegzug des Mitglieds ist mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten möglich. Dies jedoch nur, wenn das Mitglied mehr als 30 Kilometer aus dem Gebiet des YESBODY Studios bei Vertragsabschluss wegzieht und auch kein anderes YESBODY Studio im Umkreis von weniger als 15 km zur Verfügung steht. Der Wegzug ist durch Abmeldungsbescheinigung der Meldebehörde nachzuweisen.

 

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, so kann YESBODY GmbH die Vereinbarung ausserordentlich und aus wichtigem Grund kündigen.

 

Bei groben Verstössen seitens des Mitglieds gegen die Haus- und Benutzerordnung ist YESBODY GmbH berechtigt, die Vereinbarung ausserordentlich und per sofort zu kündigen.

 

Die Mitgliedschaft kann im Einvernehmen an eine andere Person übertragen werden. Bei einer Übertragung fallen Gebühren in Höhe von CHF 100 an.

 

9.    Rückerstattungen

Allfällige Rückerstattungen bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgen pro rata temporis und für die Restlaufzeit des Vertrages. Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich bei ärztlich attestiertem Trainingsdispens oder bei einem Wegzug. Eine Administrationsgebühr von CHF 100 kann hierbei in Abzug gebracht werden.

 

10.  Haftung

Die Haftung für YESBODY GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit diese nicht auf die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit reduziert werden können. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen wird ausdrücklich wegbedungen.

 

Fragen zu Ihrer Gesundheit müssen wahrheitsgetreu, aktuell und umfassend beantworten und bei Änderungen unverzüglich mitgeteilt werden. Das Mitglied wird YESBODY GmbH von sich aus über bestehende Leiden, Allergien und anderweitige Einschränkungen des Wohlbefindens und des Gesundheitszustandes orientieren. Falls eine der Angaben, unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein sollte oder falls für YESBODY GmbH Veranlassung bestehen sollte, dass Informationen unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sind, kann YESBODY GmbH ausdrücklich nicht haftbar gemacht werden.

 

Bei Unsicherheit seitens Mitglied wird empfohlen sich im Vorfeld bei einem Facharzt über den aktuellen Gesundheitszustand aufklären zu lassen. Besonders für Personen, die nach einer längeren Zeit wieder mit Sport beginnen wollen oder die sich bisher noch nie kardiologisch untersuchen lassen haben. Eine Herz-Ultraschalluntersuchung und ein Belastungs-EKG werden hierfür empfohlen.

 

YESBODY GmbH nutzt zertifizierte EMS-Geräte der Firma xBody. Diese werden gemäss deren Vorschriften betrieben. Keinerlei Haftung besteht für technische Probleme und Leistungsstörungen sowie Schäden an Software des Herstellers.

 

Die Trainingseinheiten betragen jeweils 20 Minuten. Zwischen den einzelnen Trainingseinheiten muss eine Regenerationszeit von mindestens 72 Stunden erfolgen. Für die Einhaltung dieser Ruhezeiten ist das Mitglied selber verantwortlich.

 

Die von YESBODY GmbH zur Verfügung gestellten Geräte wie Crosstrainer, etc. werden auf eigene Gefahr genutzt.

 

11.  Vertraulichkeit

YESBODY GmbH verpflichtet sich jegliche Art von persönlichen Kundendaten und – Informationen strikt vertraulich zu behandeln.

 

12.  Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschliesslich Zug.

 

13.  Schlussbestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamte Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

06. Januar 2020